Das Einzige, was mir besonders wichtig ist, ist mein Leben, dass ich so weit schützen will, wie es mir selbst möglich ist. Gerade im Straßenverkehr bin ich schon so oft von anderen Verkehrsteilnehmer bedrängt oder übersehen worden, da will ich meinetwegen wie ein Weihnachtsbaum glitzern, um auch dem Unaufmerksamsten genügend aufzufallen, denn manche Autofahrer haben es sogar geschafft mich mit ihrem Fehlverhalten einige Male ins Krankenhaus zu befördern.
Das will ich weitgehendst vermeiden, denn Rücksichtnahme anderer Mitmenschen fehlt auf den Straßen definitiv. Mehr als einmal, frage ich mich, wo, und vor allem wie, einige ihren Führerschein bekamen.
Viele Tipps im weltweiten Netz
Zwar finde ich sehr viele hilfreiche Tipps von anderen Mitmenschen im Internet, die sich die Mühe gemacht haben sich mit den Sicherheitsvorschriften für Fahrräder und Anhänger zu beschäftigen, doch ich bin zu oft auf die Nase gefallen, wenn ich ohne weitere Nachprüfung darauf vertraue.
Auch dem Tipp: „Mach doch einfach was dran und gut ist.„, möchte ich nicht folgen, denn ich habe einfach keine Lust auf irgendwelche Diskussionen mit Ordnungshütern, dass dieses oder jenes nicht rechtlich verankert sei und ich mich an die Verordnungen halten müsse, mit dem Hinweis auf ein Bußgeld-Bescheid.
Unendliche Fragen tauchen auf
Daher komme nicht drum herum, mich mit den jeweiligen Paragraphen zu beschäftigen, die in der Straßenverkehrsordnung (StVKO) festgehalten sind, damit ich dahingehend schon mal auf der sicheren Seite bin. Und so beginne ich mit Graus an die Schriften der Spezialisten, die ich in meinem einfachen Menschsein kaum verstehe.
Um dann auf die Frage zu kommen: „Wie soll ich das „Richtige“ herausfinden, wenn ich zwischen den Zeilen herauslese, dass es mal von den Ordnungshütern so oder mal so ausgelegt werden kann?“
Und überhaupt? Warum werden Artikel verkauft, die laut diesen Verordnungen gar nicht erlaubt sein dürfen, sollen, können? Aaaaargh…
Zum Beispiel meine bereits gekauften Reflektoren. – Die haben kein Prüfkennzeichen „K“ oder „Z“, sollen laut Verkäufer jedoch zugelassen sein.
02 0118IA E24 4010 2 – Rechteckiger gelber Seitenreflektor 85 mm x 40 mm
020623 IA E11 DF-TR016 – Runder weißer Frontreflektor Ø 70 mm
020623 IA E11 DF-TR016 – Runder roter Heckreflektor Ø 70 mm
Was denn nun? Sind die erlaubt oder heißt es da wieder: „Kaufen können Sie alles, doch nutzen dürfen Sie es nicht.„?
Ein Händler wirbt auf seiner Seite für ein Fahrradanhänger-Set, mit detaillierter Beschreibung. Das muss doch dann genügen für die Radfahrer, wenn er sich mit den ganzen Zulassungsvorschriften beschäftigt hat und garantiert, dass dieses Set mit der Straßenverkehrsordnung konform ist.
Dort sind z.B. auch die leicht trapezförmigen (Weitwinkeloptik?) roten, weißen und flachen runden gelben Reflektoren, die ich beim Tiggo 2 in 1 ohne irgendwelche Kennzeichnungen mitgeliefert bekam, zu finden. Wird dann ja wohl rechtens sein, sie zu verwenden, oder?
Denn, die folgenden Paragraphen beantworten mir nicht unbedingt meine Fragen. Und wenn doch, dann verstehe ich sie nicht.
Ab in den Paragraphendschungel
§ 51 Begrenzungsleuchten
Anhänger, deren äußerster Punkt des Fahrzeugumrisses mehr als 40 cm über den äußersten Punkt der leuchtenden Fläche der Begrenzungsleuchten des Zugfahrzeugs hinausragt, müssen an der Vorderseite durch zwei Begrenzungsleuchten kenntlich gemacht werden. – Was soll das bedeuten? Ich krieg die Krise.
§ 61a Besondere Vorschriften für Anhänger hinter Fahrrädern mit Hilfsmotor
Also immer schön langsam fahren.
§ 63a Beschreibung von Fahrrädern
Wer das noch nicht weiß, ist es jetzt gut, sich dieses Wissen anzueignen.
§ 64a Einrichtungen für Schallzeichen
Fahrräder müssen mit mindestens einer helltönenden Glocke ausgerüstet sein. An Fahrrädern sind auch Radlaufglocken nicht zulässig.
§ 67 Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern
Puuuh, da bekomme ich ja das Schielen. Also nutzerfreundlicher wären Text-Abschnitte definitiv!
Aus all dem engen Buchstaben-Wirrwarr, das vor meinen Augen flimmert, fand ich doch etwas leichtes und praktisch Anwendbares.
– „…Zusätzlich zu der Mindestausrüstung mit einer der Absicherungsarten dürfen Sicherungsmittel aus den anderen Absicherungsarten angebracht sein….„
– „… Zusätzliche nach der Seite wirkende bauartgenehmigte gelbe rückstrahlende Mittel sind zulässig…„
– Anbauhöhen Scheinwerfer für Abblendlicht, Rückstrahler vorne minimal 40 cm bis maximal 1,20 m, sowie Schlussleuchte, Rückstrahler hinten minimal 25 cm bis maximal 1,20 m
§ 67a Lichttechnische Einrichtungen an Fahrradanhängern
Aaaah, jetzt wird es interessant und auch greifbar… endlich!
Vorne
– Breite des Anhängers über 60 cm = zwei paarweise angebaute weiße Reflektoren mit maximalem Abstand von 20 cm zur Außenkante
– Breite des Anhängers von mehr als 1 m zusätzlich mit einer Leuchte für weißes Licht auf der linken Seite
Das verstehe ich nicht, wenn ich doch den anderen Verkehrsteilnehmern optisch mitteilen will, wie breit mein Anhänger ist. An Autos hast du deine Reflektoren auch direkt an der Außenkante. Außerdem, manche Autofahrer machen sich den Spaß unter der gesetzlichen Abstandsregelung von innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m an dir vorbeizurasen, aus welchen sinnbefreiten Gründen auch immer.
Hinten
– mit einer Schlussleuchte für rotes Licht auf der linken Seite, falls mehr als 50 Prozent der sichtbaren leuchtenden Fläche der Schlussleuchte des Fahrrads durch den Anhänger verdeckt wird oder falls der Anhänger mehr als 60 cm breit ist und
– mit zwei roten Rückstrahlern der Kategorie „Z“ mit einem maximalen Abstand von 20 cm zur Außenkante
– zwei weiteren zusätzlichen roten nicht dreieckigen Rückstrahlern nach hinten wirkend mit einem maximalen Abstand von 20 cm zur Außenkante
Was bedeutet Kategorie „Z“ ? Z ist der Großflächen-Rückstrahler in Rot, der meistens zur Montage am Gepäckträger vorgesehen ist.
Was bedeutet Kategorie „ E“? Das frage ich jetzt mal den Händler, von dem ich all meine Reflektoren gekauft habe. Bin gespannt, ob und was er mir schreibt.
Was bedeutet Kategorie „ K“? Diese Prüfzeichen-Nummer vom Kraftfahrt-Bundesamtes besteht aus einem Wellensymbol, dem Großbuchstaben K und einer Zulassungsnummer.
Seite
– mit ringförmig zusammenhängenden retroreflektierenden weißen Streifen an Reifen oder Felgen oder Rädern oder
– mit weiß retroreflektierenden Speichen (jede Speiche) oder Speichenhülsen (an jeder Speiche) an jedem Rad oder
– mit mindestens zwei um 180 Grad versetzt angebrachten, nach der Seite wirkenden gelben Speichenrückstrahlern an den Speichen jedes Rades.
§ 68 Zuständigkeiten
„..Diese Verordnung wird von den nach Landesrecht örtlich, also am gemeldeten Wohnort, zuständigen Verwaltungsbehörden und den jeweiligen Dienststellenbereichen nach Bestimmung der Fachminister wahrgenommen. ..„- Wenn ich die ganzen Sätze mal so einfach wie möglich zusammenfasse.
§ 69a Ordnungswidrigkeiten
Mir raucht der Kopf vor so vielen Vorschriften, Anforderungen, Maßregelungen – Ich weiß, warum ich diesen Berufsweg nicht eingeschlagen habe und bewundere alle, die sich durch diesen mir undurchdringlichen, oft unverständlichen Paragraphen-Dschungel kämpfen können.
Diese kleine Schrift mit engen Absätzen ist für mich so dermaßen unangenehm gestaltet und anstrengend zu lesen, dass ich vermute, man möchte der Mehrheit nicht wirklich verständlich beschreiben, was da in dieser Juristensprache überhaupt geschrieben steht.
§ 70 Ausnahmen
Bezüglich Zweirädern, die nicht motorisiert sind, oder Fahrrad-Anhängern finde ich hier nichts, doch vielleicht ist unter diesem Paragraphen etwas Informatives für euch.
§ 72 Übergangsbestimmungen
Meiner Meinung nach fehlt hier definitiv eine Öko-Verordnung, sprich eine Null-Emission-Plakette für muskelkraftbetriebene Zweiräder, deren Fahrer dann eine Sondergenehmigung erhalten, kostenfrei einen Jahres-Check inkl. Reparaturkosten machen lassen zu können. Sozusagen ein Gutschein für den ökologisch wertvollen, beispielhaften Weg, den wir für uns einschlagen, die Natur nicht weiter zu belasten.
§ 73 Technische Festlegungen
Ja, wer es braucht. – Ist ja immer gut, zu wissen, an welchen Verantwortlichen man sich, neben dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wenden kann.
Die Bike-Camper-Checkliste
Mustervorlage für das nachfolgend beschriebene Fahrzeug
Mit dieser Daten-Liste werde ich mir den Spaß erlauben, eine Bike-Camper-Checkliste zu erstellen, die ich dann nutze, um all die Maße und Daten dort einzutragen und sozusagen als Fahrzeugbrief für das gesamte Fahrrad-Anhänger-Mobil mit mir zu führen.
Interessant finde ich den Artikel über den Fahrradschutzbrief, um bei Diebstahl oder Panne zu beweisen, dass man der Eigentümer ist, denn der polizeiliche Fahrradpass, sagt man auf der Polizei-NRW-Seite, wäre nicht unbedingt ein Nachweis dafür, dass man auch der Besitzer sei.
Verständlichere und nutzerfreundlichere Seiten
- Das Merkblatt für das Mitführen von Anhängern hinter Fahrrädern vom 06.11.1999 kann sicher auch einige aufkommende Fragen beantworten.
- Nach langem Suchen fand ich die sehr gut dargestellte Beschreibung Sicher unterwegs mit dem Transport- und Lastenfahrrad von der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.),
- so auch die Informationen auf Wikipedia
- und dem Fahrrad-Wiki.
- Sehr gut verständlich formuliert ist auch diese Erklärung.
- Im Knetfeder Magazin fand ich dahingehend ebenso einen aufschlussreichen Artikel.
- Auch der NDR beschäftigte sich mitunter mit der Fahrradbeleuchtung gemäß der StVO.
Fazit
Wie auf etlichen, hier nicht genannten, Webseiten halfen mir die Berichte, zu erkennen, dass ich mich doch vor meinen Käufen schlau machen sollte, als darauf zu vertrauen, dass ich schon richtig handeln würde, wenn ich mehr als verordnet, richtig schöne große, auffällige Reflektoren anbringe.
Doch wisst ihr was? Meine Reflektoren montiere ich mit obigen Wissen so, dass auch ich ein Sicherheitsgefühl habe und fahre dann zur Polizei. Die zuständigen Beamten mögen sich das ansehen und mir bescheinigen, dass ich straßenverkehrsordentlich unterwegs sein werde, ohne immer und immer wieder von anderen Kollegen angehalten zu werden, die das Ganze erst einmal überprüfen müssen.